Schuldschein-Generator

Was das Gesetz sagt

Stand: 18.09.2026, alle Quellen an diesem Tag geprüft

Keine Rechtsberatung. Das hier ist eine Zusammenfassung zum Nachlesen. Urteile betreffen immer einen Einzelfall.

Das Wichtigste in Kürze

Gesetz nach Themen

Jeder Absatz verweist auf den Gesetzestext bei gesetze-im-internet.de.

Form und Unterschrift§ 126, 781 BGB

Für den Darlehensvertrag unter Privatleuten gibt es keine Formvorschrift. Die Schriftform verlangt das Gesetz nur beim Verbraucherdarlehen, also wenn ein Unternehmer Geld verleiht. § 492 BGB

Ein Schuldanerkenntnis dagegen muss schriftlich sein, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Ein PDF per E-Mail oder eine eingescannte Unterschrift reicht dafür nicht. § 781 BGB § 126 BGB

Eine unterschriebene Privaturkunde beweist voll, dass die Erklärung von dem stammt, der unterschrieben hat. § 416 ZPO

Rückzahlung und Kündigung§ 488 BGB

Ist kein Rückzahlungstermin bestimmt, wird das Darlehen erst durch Kündigung fällig. Die Frist beträgt drei Monate. Ist das Darlehen zinslos, darf auch ohne Kündigung zurückgezahlt werden. § 488 Abs. 3 BGB

Nach der Rückzahlung kann der Schuldner eine Quittung und die Rückgabe des Schuldscheins verlangen. § 368 BGB § 371 BGB

Verjährung3 Jahre

Die regelmäßige Frist beträgt drei Jahre. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens gilt eine Grenze von zehn Jahren. § 195 BGB § 199 BGB

Beim Darlehen entsteht der Anspruch erst mit der Fälligkeit, ohne festen Termin also erst nach der Kündigung (BGH, IX ZR 129/17).

Jede Raten- oder Zinszahlung lässt die Verjährung neu beginnen. § 212 BGB

Zinsen und Verzugderzeit 6,52 %

Zinsen gibt es nur, wenn sie vereinbart sind. Eine feste Obergrenze kennt das Gesetz nicht, sittenwidrig hohe Zinsen machen den Vertrag aber nichtig. § 488 BGB § 138 BGB

Wer nicht rechtzeitig zahlt, gerät in Verzug. Steht der Termin im Kalender, braucht es keine Mahnung. Der Verzugszins liegt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, unter Privatleuten derzeit also 6,52 % pro Jahr. § 286 BGB § 288 BGB

Basiszinssatz laut Bundesbank
Gültig abBasiszins
01.07.20261,52 %
01.01.20261,27 %
01.07.20251,27 %
01.01.20252,27 %
Darlehen oder Geschenk?§ 518 BGB

Ein Schenkungsversprechen bräuchte zwar einen Notar, der Mangel heilt aber, sobald das Geld geflossen ist. § 518 BGB

Im Streit muss deshalb derjenige, der das Geld zurückwill, beweisen, dass es kein Geschenk war (BGH, X ZR 150/11). Ein unterschriebener Schuldschein ist dieser Beweis.

SteuernZinsen, Schenkung

Zinsen aus einem privaten Darlehen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und grundsätzlich zu versteuern. § 20 EStG

Ein zinsloses oder sehr günstiges Darlehen kann als Schenkung des Zinsvorteils gelten. Bewertet wird mit dem marktüblichen Zins, wenn der feststeht, sonst mit 5,5 % (BFH, II R 20/22). § 15 BewG

Freibeträge innerhalb von zehn Jahren, unter anderem: Ehe- oder Lebenspartner 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro. § 16 ErbStG

Gerichtsstand§ 38 ZPO

Privatleute können einen Gerichtsstand nur in Ausnahmen vereinbaren, etwa nachdem der Streit schon entstanden ist. Eine pauschale Klausel im Schuldschein wirkt deshalb in aller Regel nicht. Unser Generator lässt sie weg. § 38 ZPO

Neu ab 20.11.2026§ 491 BGB

Das neue Verbraucherkreditrecht erfasst künftig auch zinslose Kredite von Unternehmern. Für Darlehen zwischen zwei Privatleuten ändert sich nichts, weil weiterhin ein Unternehmer als Darlehensgeber vorausgesetzt ist. BGBl. 2026 I Nr. 139

Urteile zum Nachlesen

Jede Entscheidung im Volltext geöffnet und geprüft. Neueste zuerst.

  • BFH31.07.2024II R 20/22

    Zinsgünstiges Darlehen in der Familie: marktüblicher Zins statt pauschal 5,5 %

    Der Zinsvorteil unterliegt der Schenkungsteuer, wird aber mit dem marktüblichen Zins bemessen, wenn der feststeht.

    Volltext beim BFH II R 20/22
  • BGH18.06.2019X ZR 107/16

    Immobilie an Kind und Partner verschenkt, Beziehung hält nicht

    Dauerte die gemeinsame Nutzung nur kurz, kann der Schenker in der Regel zurücktreten.

    Volltext X ZR 107/16
  • BGH21.06.2018IX ZR 129/17

    Verjährung beginnt beim Darlehen ohne Laufzeit erst mit der Kündigung

    Der Rückzahlungsanspruch entsteht mit der Fälligkeit, und die hängt ohne festen Termin von der Kündigung ab.

    Volltext IX ZR 129/17
  • OLG Köln29.06.201716 U 106/16

    Überweisung ohne Verwendungszweck "Darlehen" genügt als Nachweis

    Die Überweisung kam unmittelbar nach dem schriftlichen Vertrag, danach wurden Raten gezahlt. Das reichte als Beweis der Auszahlung.

    Volltext 16 U 106/16
  • BGH11.05.2017I ZB 63/16

    Was im unterschriebenen Text steht, gilt als vollständig und richtig

    Wer sich auf Absprachen außerhalb der Urkunde beruft, muss sie beweisen. Unklares begründet keine Vermutung.

    Volltext I ZB 63/16
  • OLG Hamm14.03.201710 U 62/16

    Schuldanerkenntnis über ein Elterndarlehen

    Wer ein Darlehen schriftlich anerkannt hat, kann später keine Einwände mehr erheben, die er damals schon kannte.

    Volltext 10 U 62/16
  • BGH06.05.2014X ZR 135/11

    Absicherung der Lebensgefährtin, Rückforderung nach der Trennung

    Eine solche Zuwendung ist meist keine Schenkung und kann zurückzugeben sein, wenn die Beziehung danach scheitert.

    Volltext X ZR 135/11
  • BGH11.03.2014X ZR 150/11

    Mutter fordert Geld von der Tochter zurück

    Eine Darlehensabrede konnte die Mutter nicht belegen. Dass es kein Geschenk war, muss beweisen, wer das Geld zurückwill.

    Volltext X ZR 150/11
  • BFH22.10.2013X R 26/11

    Darlehen unter Angehörigen im Steuerrecht

    Wie streng das Finanzamt den Vertrag mit einem Fremdvergleich prüft, hängt vom Anlass ab. Wichtig ist, dass er tatsächlich so gelebt wird.

    Volltext X R 26/11
  • BGH08.05.2013XII ZR 132/12

    Trennung: gezahlte Raten für das Haus des Partners

    Ohne ausdrückliche Darlehensabrede gibt es meist keinen Ausgleich, solange die Zahlungen nicht deutlich über einer Miete lagen.

    Volltext XII ZR 132/12
  • BGH03.02.2010XII ZR 189/06

    Zuwendungen der Schwiegereltern nach dem Scheitern der Ehe

    Sie gelten als Schenkung, können aber nach dem Scheitern der Ehe zurückgefordert werden.

    Volltext XII ZR 189/06
  • OLG Oldenburg23.12.200215 U 72/02

    Ein echter Schuldschein trägt die Klage

    Ist die Unterschrift bewiesen, muss der Gläubiger die näheren Umstände nicht darlegen. Der Schuldschein wirkt zugleich als Quittung.

    Volltext (Urteilssammlung LMU) 15 U 72/02

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